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Was ist ein professioneller Anleger?

Professionelle Anleger sind Anleger, bei denen der Anbieter von Investitionsmöglichkeiten wie ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen davon ausgehen kann, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können.

 

Professionelle Anleger sind

  1. Unternehmen, die als a) Wertpapierdienstleistungsunternehmen, b) sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute, c) Versicherungsunternehmen, d) Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften, e) Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften, f) Unternehmen im Sinne des § 2a Abs. 1 Nr. 8, g) Börsenhändler und Warenderivatehändler, h) sonstige institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit nicht von den Buchstaben a bis g erfasst wird, im Inland oder Ausland zulassungs- oder aufsichtspflichtig sind, um auf den Finanzmärkten tätig werden zu können;

  2. nicht im Sinne der Nummer 1 zulassungs- oder aufsichtspflichtige Unternehmen, die mindestens zwei der drei nachfolgenden Merkmale überschreiten: a) 20.000.000 Euro Bilanzsumme, b) 40.000.000 Euro Umsatzerlöse, c) 2.000.000 Euro Eigenmittel;

  3. nationale und regionale Regierungen sowie Stellen der öffentlichen Schuldenverwaltung;

  4. Zentralbanken, internationale und überstaatliche Einrichtungen wie die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investmentbank und andere vergleichbare internationale Organisationen;

  5. andere nicht im Sinne der Nummer 1 zulassungs- oder aufsichtspflichtige institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Investition in Finanzinstrumente besteht, und Einrichtungen, die die Verbriefung von Vermögenswerten und andere Finanzierungsgeschäfte betreiben.

Sie werden in Bezug auf alle Finanzinstrumente, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen als professionelle Anleger angesehen.

Private Anleger sind Anleger, die keine professionellen Anleger sind.

Bei Erfüllung von mindestens zwei der drei folgenden Kriterien kann ein privater Anleger als professioneller Anleger eingestuft werden. Voraussetzung ist jedoch darüber hinaus noch eine diesbezügliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Anleger und dem Anbieter.

  1. Der Anleger hat an dem Markt, an dem die Finanzinstrumente gehandelt werden, für die er als professioneller Anleger eingestuft werden soll, während des letzten Jahres durchschnittlich zehn Geschäfte von erheblichem Umfang im Quartal getätigt;

  2. der Anleger verfügt über Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als 500.000 Euro;

  3. der Anleger hat mindestens für ein Jahr einen Beruf am Kapitalmarkt ausgeübt, der Kenntnisse über die in Betracht kommenden Geschäfte, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapier-Nebendienstleistungen voraussetzt.

 

Nur bei Vorliegen der entsprechenden Kriterien und wenn eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen ihnen und dem Anbieter von Investitionsangeboten auf unseren Websites getroffen wurde, dürfen private Anleger Inhalte für professionelle Anleger einsehen und sich für die Nutzung dieses Web-Angebots als professionelle Anleger identifizieren. 

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