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Migrationsbehörde Panama fordert Adress-Update: Was Expats jetzt beachten sollten

Aufregung unter Ausländern seit dem 25.07.2025: An diesem Tag veröffentlichte die Migrationsbehörde in Panama den "Meldeaufruf", und wir haben ihn gleichentags auf unserem Telegram-Kanal @PanamaInsider geteilt. Seitdem gibt es Hunderte Rückfragen in sozialen Medien und bei Anwälten, ob und wie und wo man was am besten macht.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und ersetzt keinen Anwalt. Rund um das Thema gibt es verschiedene Expertenmeinungen und die Behörde wird sicher noch Details nachliefern (müssen). Bei konkreten Fragen wende dich also direkt an deinen Migrationsanwalt.

Migration Panama Meldepflicht Immogration

Was ist neu? Strenge Umsetzung eines uralten Gesetzes ab dem 25.07.2025

An diesem Tag teilt die Migrationsbehörde Panamas mit, dass ab sofort Artikel 313 des Exekutivdekrets Nr. 320 vom 8. August 2008 strikt durchgesetzt wird. Dieses Dekret (Artikel 37 und 87) verpflichtet alle ausländischen Einwohner Panamas dazu, Änderungen der bei der Migrationsbehörde hinterlegten Angaben, insbesondere der Wohnadresse, innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Umzug zu melden.


Diese Meldepflicht galt wie gesagt seit 2008, nur hat es in der Praxis niemanden interessiert. In den meisten Fällen hat ein Ausländer bei Residencia-Antragstellung noch keine Wohnadresse und daher registriert sein Anwalt eine bestimmte Adresse für ihn bei der Behörde. Diese damals registrierte Adresse ist wahrscheinlich auch jetzt noch im System der Behörde gespeichert.

Bei den von uns assistierten Anträgen gibt es folgende Ausnahmen zu dieser Praxis:

1 - Der Antragsteller hat den Residenciaantrag auf Basis eines Immobilienkaufs gestellt (Golden Visa oder Friendly Nation Programm mit Immobilieninvestition)

2 - Es wurde bei Antragstellung eine Verbrauchsrechnung auf den Namen des Antragstellers bzw. der Familie geliefert (Strom, Internet), die den panamaischen Wohnsitz nachweist. Zum Beispiel beim Familiennachzugsprogramm (Reagrupación Familiar).


Bisher wurden keine Strafen verhängt, und für weitere Services des Anwalts die einer Vollmacht bedurften wurde meist die damals registrierte Adresse wieder verwendet (z.B. Nachfolgeantrag auf Definitive Residencia, Migrationsstatus für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis). Mit der neuen Mitteilung wird nun allerdings klargestellt: Wer einen Wohnortwechsel nicht innerhalb von 30 Tagen meldet, muss voraussichtlich eine Strafe von 100 US-Dollar pro Person zahlen, sobald die Aktualisierung nachgereicht wird.


Breiter Meinungskorridor bei Migrationsanwälten: von "Ignorieren" bis "Beauftrage mich"

Auch wenn es sich eigentlich nur um die plötzliche Umsetzung einer alten Regel handelt, richtet sich die neue Meldepflicht eher nicht gegen Europäer und Nordamerikaner, die allgemein als Gewinn für Panama gelten. Vielmehr geht es darum, die Übersicht über diejenigen zu behalten, die dem Land Ärger machen könnten - was für die Kriminalitätsbekämpfung natürlich wichtig ist.

Einige Anwälte empfehlen deshalb, den Aufruf erstmal zu ignorieren und die Adresse erst dann offiziell zu aktualisieren, wenn zwei Dinge zusammenkommen:

(a) man braucht etwas von der Migrationsbehörde, zum Beispiel einen aktuellen Migrationsstatus oder Einreichung des Nachfolgeantrages welcher auf die "Residencia Provisional" folgt, und (b) man hat entweder einen Mietvertrag der nicht älter als 30 Tage ist, oder kann bei Eigentum glaubhaft zeigen, dass man erst kürzlich eingezogen ist, um die $100-Strafe zu vermeiden.


Es gibt auch Anwälte, die sehen einen verdächtigen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung der Meldepflicht für Ausländer, und dem Mangel an Kartenrohlingen für den Ausdruck der Residenciakarten um den 25.07.25 herum. Wollte man so die Aufmerksamkeit umlenken? Andere wiederum vermuten, dass die neue Regelung vor allem eine nette Einnahmequelle sein soll - denn faktisch zieht jede verspätete Adressmeldung automatisch eine Strafe von $100 nach sich. Wenn man von etwa 300,000 betroffenen Ausländern ausgeht, könnte die Migrationsbehörde so locker 30 Millionen Dollar zusätzlich einnehmen. Ob Ablenkung oder neuer Einnahmen-Booster - für viele Expats ist das ein heiss diskutiertes Thema und gerade wir Deutschsprachigen wollen uns in der neuen Heimat natürlich möglichst an die Gesetze halten. Dementsprechend fordern einige Anwälte auch dazu auf, die Regelung ernst zu nehmen und bieten gleichzeitig ihre Dienste an. Die Preise liegen bei $100 plus Kosten bis $200 inklusive Kosten, pro Person, zuzüglich der eventuell zu zahlenden Strafe von $100.


Meldepflicht Panama Residencia Immogration

Frage: "Brauche ich dazu einen Anwalt?"

Nein. Du kannst zur nächstgelegenen Migrationsbehörde gehen und die Meldung selbst machen. Es wird allerdings berichtet, dass sowohl Niederlassungen als auch einzelne Beamte jeweils unterschiedlich reagieren, also noch keine einheitliche Bearbeitung garantiert ist. Das wird sich sicherlich in den nächsten Wochen und Monaten einspielen. Hier eine Telefonliste der Niederlassungen der Migrationsbehörde ausserhalb der Hauptzentrale in Panamacity:

  • Central Teléfonica: 504-3580

  • Regional de Colón: 475-4611

  • Regional de Veraguas: 935-0576

  • Regional Bocas del Toro: 750-0634

  • Regional Coclé: 906-0695

  • Regional Chiriquí: 728-3959

  • Regional Darién: 299-6947

  • Regional Herrera: 913-1459/1460

  • Regional Los Santos: 926-1034

  • Chepo: 519-1616


Frage: "Welche Dokumente muss ich vorlegen?"

Wie erwähnt, wird dies zur Zeit je nach Beamten, unterschiedlich gehandhabt. Daher bitte möglichst viele der folgenden Dokumente mitnehmen, besser eines mehr als eines zu wenig um doppelte Wege zu vermeiden:

  • Kopie Reisepass Fotoseite

  • Kopie Reisepass rechteckiger Registrierungsstempel (erster Residenciaantrag)

  • Kopie Reisepass letzter runder Einreisestempel

  • Kopie der aktuellen Residenciakarte (gelb-blau) und der Cédula E (falls vorhanden)

  • Aktuelle Verbrauchsrechnung (Strom, Internet-TV) auf deinen Namen. Wenn die Verbrauchsrechnung nur auf den Namen des Vermieters läuft, dann notariell beglaubigte Bestätigung des Vermieters, dass ihr in seinem Objekt wohnt, mit angehängter Ausweiskopie

  • Notariell beglaubigte Kopie des Mietvertrages (inkl. angehängtem Ausweis des Vermieters) ODER Bescheinigung des örtlichen Friedensrichters (Juez de Paz) über euren Wohnsitz ODER Auszüge aus dem Registro Público als Nachweis, dass ihr Eigentümer der Liegenschaft seid (Kaufurkunde, Certificado de Propiedad, bei Juristischen Personen zusätzlich Certificado de Persona Jurídica oder Certificado de Fundación, je nachdem ob Gesellschaft oder Stiftung)


Frage: "Aber ich habe doch meine korrekte Adresse schon beim Tribunal Electoral / der Führerscheinbehörde / dem Finanzamt etc. gemeldet. Zählt das nicht?"


Leider nein. Das Tribunal Electoral ist zuständig für die Aktualisierung von Wählerregistern und die Ausstellung der Cedula E, der offiziellen Identitätskarte in Panama (vergleichbar mit dem deutschen Personalausweis oder der Schweizer ID-Karte).

Ganz unabhängig davon fordert die panamaische Migrationsbehörde von Ausländern mit gültigem Aufenthaltstitel, ihre aktuelle Wohnadresse binnen 30 Tagen nach Umzug oder Einreise separat zu melden. Es gibt keinen automatischen oder offiziellen Informationsaustausch zwischen Tribunal Electoral und Migrationsbehörde. Deshalb bedeutet eine Adresseänderung beim Tribunal Electoral nicht automatisch, dass die Meldepflicht bei der Migrationsbehörde erfüllt ist.


Gleiches gilt für das DGI (Finanzamt), Sertracen (Führerscheinbehörde) oder weitere Behörden. Die Registrierung aktueller Wohnadressen bei diesen Behörden erfüllt nicht die Meldepflicht bei der Migrationsbehörde. Es ist zu hoffen, dass hier in Zukunft eine Synchronisierung erfolgt.


Frage: "Ich wohne schon länger als 30 Tage an der aktuellen Adresse und möchte gern jetzt die Aktualisierung in der Migrationsbehörde vornehmen. Wie kann ich die Multa von $100 vermeiden?"


Sprich mit deinem Vermieter, ob dieser bereit ist, für diesen Zweck einen aktualisierten Mietvertrag zu unterschreiben. Davon muss eine Kopie inklusive Ausweiskopie des Vermieters beim Notar beglaubigt werden.

Wenn du Eigentümer bist und das Haus/die Wohnung auf eine Juristische Person eingetragen ist (Gesellschaft oder Stiftung): Warum nicht einen Mietvertrag abschliessen zwischen Stiftung und dir? Dann bist du eben erst jetzt in dein Eigentum eingezogen, auf der Basis des neu ausgestellten Mietvertrages. Ist nur so eine Idee. Wie gesagt, die nächsten Wochen werden zeigen, in welche Richtung das Kassieren der $100-Multa geht und welche Erfahrungen andere machen.


Frage: "Ich habe meine Residenciakarte nur als PLAN B erworben und wohne derzeit nicht in Panama. Betrifft mich diese Meldepflicht auch?"

Nein. Diese Meldepflicht betrifft nur Ausländer mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung, welche auch tatsächlich in Panama leben. Daher: Sobald du für mehr als touristische Zwecke nach Panama einreist, also hier einen Mietvertrag abschliesst mit dem Ziel länger als 3 Monate in Panama zu bleiben, solltest du dieser Meldepflicht nachkommen. Im Falle der Miete innerhalb 30 Tagen ab Mietbeginn, oder bei Wohneigentum innerhalb 30 Tagen ab Einreise.



Fragen zu Golden Visa, Rentner Visa oder Immobilien-Investitionen in Panama? Das Team von IMMOGRATION CORP. unter der Leitung von Fachanwältin Lic. Maylin Garibaldo assistiert diese Rechtsvorgänge fachkundig und rechtssicher.

Webseite: immogration.com



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