Achtung Kostenfalle: Residenciaprogramm wechseln, Residenciaverfahren unterbrechen, auf die Rente warten
- Michael Jähne
- 13. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Es gibt Anwälte und selbst Kanzleien, welche die nachfolgenden Infos nicht an ihre Mandanten kommunizieren und auf Nachfrage sogar Fehlinformationen geben. Dieser Blogartikel richtet sich an alle, welche ein mehrstufiges Residenciaverfahren begonnen haben, jedoch vor oder nach dem Ablauf ihrer zweijährigen Residenciakarte ("Residencia Provisional") zunächst noch abwarten wollen, ob und wie sie weitermachen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: Wer vom Reforestationdesaster betroffen ist, wartet vielleicht noch auf eine Lösung der panamaischen Regierung. Bei anderen Investorenprogrammen mit Immobilieninvestition wurde die Immobilie vielleicht verkauft ohne eine Ersatzinvestition abgeschlossen zu haben, wenn der Nachfolgeantrag auf "Residencia permanente" zu stellen wäre. Oder du hast deinen ersten Antrag als Plan B gestellt und kannst momentan aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht erneut nach Panama reisen um innerhalb der 6 Monatsfrist nach Ablauf deiner Karte den Nachfolgeantrag zu stellen. Auch gibt es immer wieder Fälle von Verheirateten mit einem Panamaer, wo der Nachfolgeantrag an der zwischenzeitlichen Trennung und fehlenden Kooperation des Expartners scheitert.
Vielleicht meinst du, in 2 Jahren erhalte ich ja ohnehin meine Rente, und dann stelle ich einfach einen komplett neuen Antrag. Oder: Ich reise erstmal etwas um die Welt, vielleicht 2-3 Jahre Asien, und dann stelle ich halt einen neuen Antrag nach dem Friendly Nation Programm oder einem anderen Investorenprogramm. Zwischendurch eine Urlaubsreise "als Tourist" dürfte ja kein Problem sein.

Der Grundsatz ist jedoch: Wer ein (ein- oder mehrstufiges) Residenciaverfahren beginnt, muss dieses mit der Erteilungsurkunde für die "Residencia Permanente" abschliessen, oder aber mit schriftlicher Erklärung "schliessen" (bei Wechsel auf anderes Programm) oder "zurückziehen" (wenn kein anderes Programm gewünscht oder möglich ist).
Die Rechtslage, Stand April 2025:
1 - Bist du im Besitz der zweijährigen "Residencia provisional", so hast du bezogen auf das Ablaufdatum folgende Zeitfenster für den Nachfolgeantrag für die "Residencia Permanente": 3 Monate vor Ablauf (ohne Strafgebühr) bis 6 Moante nach Ablauf (Strafgebühr $50 pro Person und angefangenen Monat der Überziehung).
2 - Entschliesst du dich, während der Laufzeit eines Residenciaverfahrens (also VOR Erhalt der Definitiven Residencia), das Programm zu wechseln, so wird dich der Anwalt neben den üblichen Vollmachten auch eine Erklärung unterschreiben lassen, mit welchem du das laufende Verfahren schliesst. Leider ist ein "switchen" zwischen den Programmen nicht möglich, d.h. man zahlt neue Behördenschecks in voller Höhe, wenn man z.B. nach 3 Monaten Friendly Nation Antrag die Entscheidung trifft, doch lieber das GOLDEN VISA zu machen. Auch ein Switchen von "Friendly Nation Bankeinlage" auf "Friendly Nation Immobilieninvestition" ist Stand Heute nicht möglich, ohne wieder von vorn zu beginnen.
3 - Entschliesst du dich, noch während der Laufzeit deiner zweijährigen "Residencia Provisional" Panama zu verlassen, kannst oder willst aber keinen Nachfolgenantrag auf "Residencia Permanente" stellen, wäre eine Wiedereinreise für touristische Zwecke bis 3 Monate möglich. ABER: Siehe Punkt 5.
4 - Kannst du den Nachfolgeantrag nicht stellen und deine "Residencia Provisional" läuft ab während du in Panama lebst, musst du bei Ausreise aus Panama eine "Multa" von $50 pro angefangenem Monat zahlen. Eine nachfolgende Wiedereinreise "als Tourist" ist dann problemlos möglich, Maximalaufenthalt 3 Monate (ABER: Siehe Punkt 5). Weigerst du dich, die Multa bei Ausreise zu zahlen, wird die Behörde am Flughafen einen Antrag auf "Freiwillige Rückkehr" akzeptieren, aber als Konsequenz eine Wiedereinreisesperre für bis zu 5 Jahre verfügen.
5 - Und nun kommt das, was viele nicht wissen, auch Anwälte, die alles von Immobilien über Migration bis zu Scheidung irgendwie anbieten: Auch wenn Wiedereinreisen zu touristischen Zwecken (siehe Punkte 3 und 4) möglich sind, gilst du in der Kartei der Migrationsbehörde als "Resident mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus". Niemand wird dir das vorwerfen - das heisst du kannst Jahr für Jahr deine Urlaubswochen in Panama verbringen - bis zu dem Tag, an dem du einen neuen Residenciaantrag stellen willst. Die Einwanderungsbehörde wird nun eine Geldstrafe von $50 pro Monat berechnen, und zwar ab dem Tag, an dem deine Residenciakarte abgelaufen war.
6 - Ab und zu gewährt die Regierung "Rabatte" oder eine "Amnestie" auf die Strafgebühr, um die Tausenden Kolumbianer und Venezolaner mit abgelaufenen Karten zu animieren, ihren Aufenthaltsstatus wieder zu legalisieren. Für Antragsteller nach dem Programm "Verheiratet mit einem Panamaer" oder "Elternteil eines panamaischen Kindes" gilt aktuell: Die Geldstrafe beträgt $100 pro abgelaufenem Monat, wobei die Höchststrafe auf $1000 gedeckelt ist, unabhängig davon, wie lange der Aufenthaltstitel bereits abgelaufen ist. Dein Anwalt wird dich über die genaue Höhe der Strafgebühr informieren, welche in deinem Fall gilt, auch ob momentan eine Amnestie oder ein Rabatt gewährt wird oder beantragt werden kann.
FAZIT: Wenn du derzeit keinen Nachfolgeantrag stellen kannst oder sich deine Lebensplanung geändert hat, sprich mit deinem Migrationsanwalt. Um die Möglichkeit offen zu halten, später einen neuen Residenciaantrag zu stellen, ist es wichtig, dass du nicht für die Dauer des "abgelaufenen Aufenthaltsstatus" eine Strafgebühr zahlen musst. Möglicherweise muss dein Anwalt die Schließung oder den Rückzug vom Residenciaverfahren erklären.
IMMOGRATION CORP. PANAMA
Email: office@immogration.com
Begleitung von: GOLDEN VISA und Immobilieninvestitionen
Rentner Visa, Friendly Nation Programme, Familiennachzug, Italien-Programm
Comments