top of page

Das neue Begünstigten-Register in Panama: Lohnt sich die Gründung einer Stiftung noch?

Es stand schon lange auf meiner To-Do-Liste, einen Artikel über die Auswirkungen des neuen Registro Único de Beneficiarios Finales (RUBF) zu schreiben (LEY 129/2020). Die aktuelle Meldung der Tagespresse, dass Panama weiterhin auf der Grauen Liste der Geldwäscheländer steht, aber nun gute Chancen hat davon entfernt zu werden, ist nun endlich Anlass für diesen Blogartikel.

GAFI/FATF ist eine der OECD angeschlossene Organisation, in deren Board auch die EU-Kommission ist. Man sieht sich als weltweiter Wächter vor Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche. Ein Land auf der grauen oder gar schwarzen Liste hat Wettbewerbsnachteile, muss mit Sanktionen rechnen. Die Unternehmen des Landes leiden unter einem geschädigten Ruf und haben in der Praxis Nachteile, als internationale Geschäftspartner ausgewählt zu werden. Von den 15 Zielen, die diese Organisation im Jahr 2019 für Panama festgelegt hat, sind 13 erfüllt und an den letzten 2 wird gearbeitet. Hier handelt es sich vor allem um das neue Begünstigten-Register RUBF. Es ist technisch offensichtlich eine grosse Herausforderung, eine sichere Plattform für dieses Register zu schaffen, die allen Beteiligten nur den Zugriff gewährt, für den sie zuständig sind. So musste eine Durchführungsverordnung vom Juli 2022 durch eine neue vom November 2022 ersetzt werden weil nicht alle Eventualitäten bedacht waren. Wir können jedoch davon ausgehen, dass das Registro Único bald seine volle Funktionalität aufnehmen wird.

Werden jetzt Alle in Panama zum "Gläsernen Bürger"? (Noch) nicht ganz. Nach aktuellem Recht soll das RUBF ausschliesslich den panamaischen Behörden zugänglich sein. Diese leisten zwar Amtshilfe bei internationaler Kriminalität, aber es bedarf dazu einer gezielten Anfrage. Ein Nachbar kann also nicht erkennen, wie die Aktionärsstruktur deiner panamaischen S.A. aussieht oder wer der Begünstigte deiner Stiftung ist.

WER registriert WAS im Begünstigten-Register?

Jede Juristische Person (z.B. panamaische S.A. oder panamaische Foundation) hat laut Gesetz einen Rechtsanwalt, welcher als "Agente Residente" im Öffentlichen Register eingetragen ist. Er übt sozusagen eine Schnittstellenfunktion in der Interaktion mit staatlichen Stellen aus, z.B. als Postempfangsbevollmächtigter. Für diese Funktion wird auch das jährliche Honorar von mindestens $250 fällig.

Dieser "Agente Residente" ist nun verpflichtet, im RUBF die Juristische Person zu registrieren (Name, Registerbuch-Nummer (Folio), Datum der Registrierung, Anschrift und Hauptaktivität). Ausserdem werden die Daten des oder der Begünstigten registriert (Name, Pass- oder Cédula-Nummer, Geburtsdatum, Nationalität, Anschrift und Datum der Übernahme der Begünstigtenfunktion).

Waren denn bisher die Endbegünstigten nicht bereits im Registro Público vermerkt?

Nein. Wir Europäer haben in der Regel kein Problem damit, die im Registro Público vermerkten 3 Direktorenposten mit uns selbst und engen Familienmitgliedern zu besetzen. Auch die Funktion des Präsidenten zu übernehmen. Die US-Amerikaner waren da schon immer wesentlich erfinderischer, indem sie panamaische Strohmänner als Direktoren registrieren liessen, aber selbst als Aktionär im Hintergrund blieben. Wem eine Firma tatsächlich gehört (Aktienanteile), kann man aus dem Registro Público nicht entnehmen. Wer der Begünstigte einer Stiftung ist, ebensowenig.

Welche Fristen muss der als "Agente Residente" dienende Anwalt deiner Firma oder Stiftung erfüllen?

Laut Gesetz müssen alle Angaben innerhalb von 15 Arbeitstagen ab Gründung oder Eintragung der Juristischen Person an das RUFB gemeldet werden. Wird ein neuer Anwalt als "Agente Residente" bestellt, so hat auch er diese 15-Tage-Frist, um sich selbst in dieser Funktion zu registrieren. Einmal im Jahr muss der "Agente Residente" die Gültigkeit der Angaben im RUFB bestätigen und wird sich dabei entsprechend absichern, indem er von dir als Firmen- oder Stiftungsinhaber eine schriftliche Bestätigung verlangen wird.

Was, wenn der "Agente Residente" seiner initialen und dann jährlichen Pflicht nicht nachkommt?

Hier hat der Gesetzgeber den Schwarzen Peter auf die Anwälte abgewälzt. Zunächst muss jeder Anwalt, welcher Firmen oder Stiftungen als "Agente Residente" vertritt, sich selbst innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Zugangsdaten, in das "Register der Agentes Residentes" eintragen und erhält eine CUR-Nummer (Código Único de Registro). Ohne diese CUR kann er künftig keine Urkunden mehr im Registro Público registrieren (zum Beispiel eine Liegenschaften-Transaktion an welcher eine juristische Person beteiligt ist).

Ab Erhalt seiner CUR-Nummer läuft die Frist für die initiale Registrierung aller von ihm verwalteten Juristischen Personen (30 Tage bis 50 Firmen/Stiftungen, 60 Tage bis 500, grosse Kanzleien mit mehr als 500 haben 90 Tage Zeit).

Jedes Melde- und Fristversäumnis ist mit Sanktionen für den Anwalt, wie dem Verlust der aktiven CUR-Registrierung, verbunden.

Drastisch ausgedrückt: Du möchtest ein Haus von der "Paradise S.A." kaufen. Kaufvertrag unterschrieben, das Geld ist raus (unwiderruflichem Zahlungsversprechen deiner Bank), aber die Kaufurkunde kann im REGISTRO PÚBLICO nicht angenommen und registriert werden, wenn der unterzeichnende Anwalt keine CUR-Registrierung mehr hat. Kann "geheilt" werden, führt aber zu Verzögerungen.

Was, wenn der Anwalt als "Agente Residente" keine Informationen seitens seines Mandanten erhält?

In der neuen Durchführungsbestimmung vom 22.11.2022 gibt es nun eine Öffnungsklausel. Damit der Anwalt nicht wegen eines säumigen Klienten seine CUR-Registernummer und damit seine Handlungsfähigkeit verliert, kann er seine Funktion als "Agente Residente" dieser Juristischen Person aufkündigen, und die Firma/Stiftung im RUFB löschen. Dies macht die betreffende Gesellschaft oder Stiftung dann allerdings auch komplett handlungsunfähig. Sie kann keine Rechtsgeschäfte mehr führen, bis sie einen neuen "Agente Residente" bestellt.

Konkret: Wenn die Aufsichtsbehörde die Angaben zu deiner Stiftung als "nicht komplett, unpräzise oder veraltet" wertet, erhält dein "Agente Residente" eine Nachfrist von 5 Tagen zur Berichtigung. Erreicht er dich nicht oder erhält keine rechtzeitige Antwort, müsste er seine Funktion als Agente Residente aufkündigen, um nicht selbst sanktioniert oder handlungsunfähig zu werden.

Das Gesetz aus dem Jahr 2020 ist also kein Papiertiger mehr sondern scharf und deutlich. Ändert sich dadurch etwas in der Einschätzung, ob man für den Kauf einer Immobilie eine Juristische Person gründen sollte oder nicht?

Für uns Europäer, die wir ohnehin durch die Öffentliche Registrierung unserer Namen als "Direktor" zumindest nahelegen, dass wir auch Aktionär oder Begünstigter sind, ändert sich wenig. Rein rechtlich hatte auch bisher ein Richter im Zivil- oder Strafverfahren den Weg offen, über die Kontaktierung des Anwalts der als "Agente Residente" fungiert, die Eigentümerstruktur zu erfahren. Dies dauerte natürlich seine Monate bzw. Jahre, aber immerhin. Mit dem neuen Begünstigten-Register haben die Behörden im Bedarfsfall sofortigen Zugriff auf die Daten. Auch die rückwirkende Änderung von Begünstigten wird durch das neue Gesetz wesentlich erschwert, weil der "Agente Residente" die Aktualisierungsfristen nicht verletzen darf.

Das Halten von Vermögenswerten durch eine Juristische Person kann dennoch weiterhin den Vorteil haben, unfaire Haftungsansprüche Dritter ins Leere laufen zu lassen.

In gewissen Fällen spart man erheblich bei der jährlichen Immobiliensteuer, wenn man statt des Hauses die "S.A." inklusive Haus erwirbt (Wenn wir als Käufervertreter bei der Suche deiner/Ihrer Immobilie beauftragt werden, beraten wir selbstverständlich entsprechend der individuellen Situation).

Bei Stiftungen kommt noch der Vorteil hinzu, dass man Verfügungen für den eigenen Todesfall bezüglich Stiftungsvermögen komplett unabhängig vom Erbrecht treffen kann. Eine handlungsfähige Stiftung bleibt auch nach dem Ableben des Gründers in der Lage, die Liegenschaft sofort zu verkaufen (siehe hier).

Vielleicht wird die Zahl derer zunehmen, die mit Blick auf das neue Begünstigten-Register von der Gründung einer Gesellschaft oder Stiftung Abstand nehmen und ihre Liegenschaft als Privatperson kaufen. Immerhin kostet nicht nur die Gründung circa $1,500 sondern die jährlichen Nachfolgekosten von $700-900 sind nicht unerheblich. Mit viel weniger Geld könnte man eine ordentliche Haftpflichtversicherung für sein Auto abschliessen ($100,000 Deckungssumme statt der üblichen $10,000) und damit ein Pfändungsrisiko auf die Immobilie seitens eines Unfallgeschädigten minimieren. Es bleibt das Erbrecht und weitere individuelle Gründe, welche nach wie vor für den Immobilienerwerb auf den Namen einer Juristischen Person sprechen.

601 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page