Vom Golden Visa zum Zweitpass Panama - Mythen und Fakten
- Michael Jähne

- 31. Okt.
- 4 Min. Lesezeit
In den letzten Tagen haben uns mehrere Rückfragen von Interessenten erreicht, die sich auf einen deutschen Newsletter beziehen. Dieser kündigt einen speziellen Panama-Reisepass an, der nur für Golden Visa Investoren bestellbar sein soll.
Wie sieht die tatsächliche Gesetzeslage hinter diesem Travel-Passport aus? Für wen ist das wirklich sinnvoll? Ist das der gelobte "Zweitpass Panama"?
Hier die Fakten: Am 28. Oktober 2025 wurde das Gesetz LEY493 veröffentlicht, welches das ursprüngliche Gesetz LEY32 aus dem Jahr 2013 modifiziert. Dieses hatte damals die panamaische Passbehörde gegründet. Den als neu beworbenen Travel-Pass gab es schon viele Jahre für bestimmte Investoren. Neu ist, dass nun auch Golden Visa Antragsteller in den Kreis der möglichen Antragsteller aufgenommen wurden. Was landläufig als "Golden Visa" bezeichnet wird, heisst im Gesetzestext "Inversionista Calificado".
Warum kannten Personen aus Deutschland, der Schweiz oder Österreich diesen Travel-Pass bisher nicht? Weil dieser sich in erster Linie an eine Zielgruppe richtet, die eher nicht den "Friendly Nations" zugehörig sind. Wenn zum Beispiel ein Inder oder Pakistani eine Aufenthaltserlaubnis wollte, konnte dieser als "Privatier" mit einer 5-jährigen Festgeldanlage bei der Banco Nacional oder der Caja de Ahorros, welche monatliche Zinserträge von mindestens $850 liefert, eine zunächst 5-jährige Aufenthaltserlaubnis erhalten (Programm Visa de Rentista Retirado). Der optional bestellbare Travel-Pass erschloss ihm dann zusätzliche Reiseländer, ohne dass er etwas mit der panamaischen Staatsbürgerschaft zu tun hat.
Wichtig ist: Dieser Spezialpass ersetzt nicht den regulären Reisepass des Heimatlandes und verleiht auch keine panamaische Staatsbürgerschaft. Deine echte Staatsangehörigkeit wird darin ausdrücklich vermerkt.
Für deutsche, schweizerische oder österreichische Staatsbürger bietet das Dokument deshalb meist nur wenig Mehrwert. Die Reisepässe dieser Länder erlauben schon heute weltweite visafreie Einreisen in sehr viele Länder, sodass der "Travel-Pass" selten zusätzliche Reisemöglichkeiten bringt.
Anders verhält es sich bei Staatsbürgern aus Ländern mit eher eingeschränkter Reisefreiheit, die nur in wenige Länder visafrei reisen können. Hier einige Beispiele:
- Indien: Visafreiheit in rund 60 Ländern, jedoch teils strenge Visa-Regeln für Europa und Amerika
- Nigeria: Weniger als 50 visafreie Länder, besonders eingeschränkte Einreise in Nordamerika und Europa
- Pakistan: Etwa 30-40 Länder visafrei, für viele touristische und Geschäftsreisen Visa erforderlich
- Philippinen: Etwa 60 Länder visafrei, aber mit Einschränkungen in westlichen Staaten
Für diese Nationalitäten kann der Spezialpass einen enormen Vorteil bringen, da durch die Investition im Golden-Visa-Programm zusätzliche Reiseländer erschlossen werden oder Visa-Erleichterungen möglich sind.
Ein weiteres Beispiel sind Reisende, die kombinierte Ziele ansteuern, welche mit einem einzigen Reisepass kompliziert sind – etwa ein Deutscher, der sowohl in die USA einreisen möchte als auch nach Kuba, was seit 3 Jahren eigentlich nicht mehr geht. Auf Wunsch stellen daher auch deutsche Behörden einen zweiten Reisepass für diese Zwecke aus.
Zusammengefasst ist der neue Spezialpass in Panama ein willkommener Bonus für qualifizierte Investoren, insbesondere aus Ländern mit geringer Reisefreiheit oder für spezielle Reisebedürfnisse. Für viele westeuropäische oder nordamerikanische Investoren lohnt er sich aber nicht.
Dennoch empfehlen wir Immobilien-Investoren immer das GOLDEN VISA, und zwar aus anderen Gründen:
Das einzige Programm, welches die Antragstellung in Abwesenheit erlaubt
3 Jahre Zeitvorsprung gegenüber dem Friendly Nation Programm (Definitive Residencia, wirkt sich aus auf Panamaische ID-Karte, Steuernummer, Waffenschein, Berufslizenzen, Einbürgerung, etc.)
Einziges Programm, welches auch im Bau befindliche Projekte akzeptiert
Bei Einbeziehung von Kindern vor der Altersgrenze die einzige Möglichkeit
Nur 30 Arbeitstage (6 Wochen) bis zur Erteilungsurkunde!

Nun aber zu der Frage: Wie komme ich denn zu einem echten Zweitpass Panama? Das ist für Deutsche, Schweizer und Österreicher, völlig unabhängig vom Residenciaprogramm möglich (Rentner Visa, Friendly Nation, Golden Visa, Italien-Programm, etc.). Hier die Fakten dazu, welche sich seit vielen Jahren nicht geändert haben:
1 - Wie lange muss ich die permanente Aufenthaltsgenehmigung für Panama besitzen, bevor ich den Antrag auf Einbürgerung stellen kann?
5 Jahre. Davon solltest du die letzten 2 Jahre überwiegend im Land gelebt haben.
2 - Wie lange dauert der Antragsprozess bis zur Einbürgerung?
Je nach Erfahrung der Anwaltskanzlei zwischen 1-2 Jahren
3 - Was kostet die Einbürgerung?
Je nach Kanzlei betragen die Anwaltskosten zwischen $3,700 - $5,000 und die Nebenkosten etwa $1,200. Unsere deutschsprachige Assistenz richtet sich nach dem Integrationsgrad.
4 - Wie hoch ist die Ablehnungsquote und was sind mögliche Gründe?
Gemäss DENFAB werden beim ersten Mal etwa 30% der Anträge abgelehnt. Meist betrifft dies Antragsteller, die keine Bindung zu Panama haben, sich nur 1-2 Wochen pro Jahr hier blicken lassen, weder eine Steuererklärung abgeben noch Immobilieneigentum noch sonstige Verbindungen nachweisen.
5 - Muss ich perfekt Spanisch sprechen können?
Nein. Es ist ein standardisierter Test über Geschichte und Politik Panamas zu absolvieren. Die Prüfungsgrundlage ist aber öffentlich zugänglich (siehe Download Broschüre weiter unten). Insofern reicht Spanisch B1 - nur meine Meinung.
6 - Wie ist der Ablauf?
Antragstellung bei der Migrationsbehörde und Annahme Akzeptanz innerhalb 30 Tagen
Migrationsstatus wird ausgestellt
Aktenweiterleitung an Justizministerium. Dossier wird im Tribunal Electoral geprüft
Antragsteller absolviert einen Test in spanischer Sprache zu Geschichte, Geografie sowie politische und administrative Organisation der Republik Panama. Nach bestandener Prüfung grünes Licht an Justizministerium
Strafregisterüberprüfung und grünes Licht an Justizministerium
Einbürgerungsurkunde wird vom Justizminister unterzeichnet
Unterschrift des Präsidenten unter die Einbürgerungsurkunde und Weiterleitung an den Gouverneur der Wohnsitzprovinz des Antragstellers
Aushändigung der Urkunde und Pflicht zur Eintragung im Personanstands-/Melderegister (Tribunal Electoral)
Dann neue Ausstellung Cedula mit Buchstaben "N"
Mit der neuen Cédula N und Geburtsurkunde wird der Reisepass beantragt
HIER zum Download des Prüfungsmaterials für die Einbürgerung
Du willst den ersten Schritt tun? Kostenloses Kennenlern-Zoom. Wir erklären, welches Residencia-Programm für dich das Richtige ist. Hier zum Termin
Du bist bereit, das GOLDEN VISA mit Immobilien-Investition zu starten? Dann fordere die Basis-Info mit transparenter Kostenaufstellung und Ablaufplan an: office@immogration.com
Text: Michael Jähne
Copyright IMMOGRATION CORP.




Kommentare